Behandlungsangebot

Behandlungsangebot

Allgemeine Informationen - Erstkontakt - Rahmenbedingungen 

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Psychotherapierichtungen, von denen ich Ihnen einige kurz - und ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorstellen will:

Analytische Psychotherapie (Richtlinien-Psychotherapie):  Die analytische Psychotherapie ist definiert als Bearbeitung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand unter Nutzung regressiver Prozesse. Hauptziel ist die Bearbeitung von wiederkehrenden und überdauernden Konfliktkonstellationen und Strukturdefiziten, die einer psychischen oder psychosomatischen Störung zugrunde liegen. 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Richtlinien-Psychotherapie): Die tiefenpsychologische oder auch psychodynamische Psychotherapie bearbeitet die Wechselwirkungen von intrapsychischen (innerseelischen) und interpersonellen (zwischenmenschlichen) Konflikten. Im Mittelpunkt steht die Bearbeitung des Zusammenhangs von Symptomen, interpersonellen Konstellationen und sozialem Umfeld. Ziel ist es, die in den zwischenmenschlichen Konstellationen wirksamen sich wiederholenden Beziehungsmuster zu erkennen und zu verändern und damit auch  die intrapsychischen Konflikte zu verändern. Dazu kann auch auf einen Fokus zentriert werden. Die regressiven Prozesse werden eingeschränkt. Hierzu zählen auch die Kurztherapien und Fokaltherapien. 

So kann man mit anderen Worten  sagen: Aus psychodynamischer Sicht können psychische und psychosomatische Symptome Ausdruck einer psychischen Verarbeitung von Konflikten in verschiedenen infantilen (infantil meint hier auf kindlicher Entwicklungsstufe stehen geblieben) Entwicklungsstadien sein und mit den primären Bezugspersonen oder den verinnertlichen Bildern (Internalisierung) ausgetragen werden. Ereignisse im Erwachsenenalter können diese unbewussten innerseelischen Konflikte, verbunden mit Gefühlszuständen, reaktivieren. 

Verhaltenstherapie (Richtlinien-Psychotherapie):  Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten  erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Bei der Verhaltenstherapie kommen dabei eine große Anzahl sehr unterschiedlicher Methoden mit divergierendem theoretischem Hintergrund zum Einsatz.
Integriert werden u.a.  Kenntnisse aus der Lerntheorie, der Sozialpsychologie, der kognitiven Psychologie und der Emotionspsychologie. 
Verhaltenstherapie ist demnach problem- und zielorientiert, setzt an prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen an, ist handlungsorientiert, transparent, nicht auf das therapeutische Setting begrenzt und soll auch Hilfe zur Selbsthilfe sein. 

Es gibt darüberhinaus zahlreiche weitere Therapieformen, die die Krankenkassen meist nicht übernehmen. Dazu gehören unter anderem die Systemische Therapie, Gestalttherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie, Körper- und Bewegungstherapie, Biofeedback, Psychodrama und viele mehr. 

Erstkontakt und Therapieverlauf

Kennenlernen und erste diagnostische Abklärung

Nach der Kontaktaufnahme durch Sie besteht in einem zeitnah vereinbarten Erstgespräch die Möglichkeit, mir Ihre Beschwerden und Anliegen zu schildern. Das Erstgespräch steht am Anfang jeder Therapie und ist zunächst eine Beratung, die dem gegenseitigen Kennenlernen dient. Darüber hinaus dient das Erstgespräch einer ersten diagnostischen Abklärung, zusätzlich erhalten Sie nähere Informationen über Möglichkeiten meines therapeutischen Angebots.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts.
 
Diagnostik und Therapieziele

Nach dem Erstgespräch erfolgt in der Regel im Rahmen von probatorischen Sitzungen eine ausführliche diagnostische Einschätzung der Beschwerden. Mögliche Therapieziele werden dabei erarbeitet und gemeinsam vereinbart. 

Rahmenbedingungen

Abrechnung und Kostenübernahme

Bitte beachten Sie: Ich behandele derzeit ausschließlich Privatversicherte und Selbstzahler.  

Ist daher gemeinsam von Ihrer und meiner Seite die Entscheidung für eine Therapie gefallen, erstelle ich Ihnen als ärztlicher Psychotherapeut eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Was bedeutet „privatärztliche Praxis“ für Sie?

Privat versicherte erhalten ihre Kosten zurück – vorausgesetzt, Psychotherapie ist Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. 
Behandlungen psychosomatischer Erkrankungen oder Schmerztherapien werden von den Privatkassen in aller Regel übernommen. 
Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Versicherung nach.

Sofern Sie nicht privat versichert sind, sind die Kosten für eine Behandlung in der Regel von Ihnen selbst zu tragen.
In Ausnahmefällen kann eine Kostenübernahme bei Ersatzkassen erfolgen. Bei Selbstzahlern wird die Behandlung nach Zeitaufwand und der „GOÄ“ berechnet. Ich erläutere Ihnen dies bei Abschluss des Behandlungsvertrages zu Beginn unserer Behandlung.

Bei Patienten, welche wegen körperlichen Beeinträchtigungen nicht in meine Praxis kommen können, kann in Ausnahmefällen auch ein Hausbesuch erfolgen. Die Kosten für Anfahrt und zeitlichen Aufwand sind vom Patienten selbst zu tragen. Dabei spielen natürlich die Entfernung und meine Möglichkeit, den Vorgang in meinen Praxisablauf integrieren zu können, eine entscheidende Rolle.
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